Mietrecht Dürfen Hunde Verboten Werden

Haustiere können mietern nicht grundsätzlich verboten werden.
Mietrecht dürfen hunde verboten werden. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine. Handelt es sich hierbei um eine individualvereinbarung zwischen mieter und vermieter wird der mieter das verbot akzeptieren müssen. Das bestätigte im märz 2013 auch der bundesgerichtshof in einem wegweisenden urteil az. Der mietvertrag verbietet die tierhaltung.
Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Sowohl eigentümer als auch mieter dürfen hier nicht benachteiligt werden. Stehen also im einzelfall berechtigte interessen des vermieters oder der nachbarn dem hund in der wohnung entgegen dann kann der hund erfolgreich verboten werden. Wer in eine mietwohnung mit hund einziehen will muss vorher klären ob die haltung die erlaubnis des vermieters verlangt oder ob im mietvertrag generell etwas geregelt ist.
Vermieter dürfen die tierhaltung nicht pauschal verbieten. Wollen sich mieter einen hund oder eine katze zulegen wird das ganze schon etwas komplizierter. Der erlaubnisvorbehalt im mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere tiere. Generell verbieten dürfen vermieter die katzenhaltung und die hundehaltung in der mietwohnung nicht.
Was sie beachten sollten und weitere infos zur mietrecht neuerung gibt es hier. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung. Auch hier gilt laut mietrecht das haustiere nicht generell verboten werden dürfen. Soweit das verbot individuell zwischen vermieter und mieter verhandelt und vereinbart wurde ist es weitgehend wirksam und der mieter muss sich daran halten da er das verbot in kenntnis seiner tragweite akzeptiert hat.
Andererseits spricht das urteil aber auch von bestimmten interessenlagen und besonderen fallgestaltungen. Eine klausel im mietvertrag wonach bestimmte tierarten überhaupt nicht oder nur mit genehmigung des vermieters gehalten werden dürfen. Denn mieter dürfen was die haltung von hunden angeht nicht durch entsprechende klauseln im mietvertrag benachteiligt werden. Kleintiere darf jeder mieter als haustier halten.
Die eigentümergemeinschaft kann die tierhaltung mehrheitlich jedoch einschränken wenn es zum beispiel um den freilauf von hunden und katzen auf gemeinschaftsflächen geht oder es die haltung von kampfhunden betrifft. Eine entsprechende klausel im mietvertrag sei demnach unwirksam erklärten die richter. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist.
Dies gilt insbesondere dann wenn das verbot nicht pauschal jegliche tierhaltung erfasst sondern sich auf bestimmte tiere beispielsweise hunde oder bestimmte hunderassen bezieht.